Gegen SAP Susensoftware freut sich über Gebrauchtsoftware-Urteil

Autor / Redakteur: IT-BUSINESS / Katrin Hofmann / Katrin Hofmann

Ein Urteil, das Secondhand-Software-Händlern gefallen dürfte, wurde vor dem Landgericht Hamburg gefällt.

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Axel Susen, der Geschäftsführer von Susensoftware (Archivbild)
Axel Susen, der Geschäftsführer von Susensoftware (Archivbild)
(Bild: Susensoftware)

Am vergangenen Freitag, den 25. Oktober, hat das Landgericht Hamburg Susensoftware zufolge ein den Geschäftsführer „froh“ stimmendes Urteil gefällt. Im Prozess, den der Anbieter gegen SAP führt, haben die Richter demnach geurteilt, dass zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SAP für die Überlassung und Pflege von Standard-Software wettbewerbswidrig seien.

Konkret ging es demzufolge bei einer AGB-Klausel um eine Vorgabe SAPs, die eine zwingende schriftliche Zustimmung des Konzerns zum Weiterverkauf, den Handel mit gebrauchter Software, vorsah.

„Ich bin froh, dass das Landgericht Hamburg diese Entscheidung getroffen hat. Nach meinem Wissen erstmalig sind Passagen in den SAP AGB als wettbewerbswidrig eingestuft worden. Dadurch erhoffe ich mir mehr Freiheiten für deutsche Unternehmen, die aktuelle Versionen der SAP-Software verkaufen oder kaufen möchten“, sagte Axel Susen, Geschäftsführer von Susensoftware. Von SAP liegt derzeit noch kein offizielles Statement vor. Auch der Susensoftware-Geschäftsführer will mit einer ausführlichen Stellungnahme warten, bis das Urteil schriftlich vorliegt. Zudem gehe man davon aus, dass SAP in Berufung gehen wird. Denn die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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